Anhänge und kein Ende

Juni 17, 2007 in: Sonntags-Kolumne Autor: J. Lorch

Im Jahre 49 v. Chr. überschritt Caesar das Flüsschen Rubikon in Oberitalien südlich von Ravenna, das damals die Grenze zwischen Italien und der Provinz Gallia Cisalpina war. Er zitierte dabei den Satz von Menander:

 

Alea jacta est ( Der Würfel ist gefallen)

Caesar hatte für sich eine wichtige Entscheidung getroffen. Sie haben sich auch entschieden. Sie sind der Meinung, dass hinsichtlich der DIN EN Normen kein Handlungsbedarf besteht. Wir akzeptieren diese Entscheidung mit einem lachenden und weinenden Auge. Auf der eine Seite ersparen sich die Initiatoren viel Arbeit, auf der anderen Seite muss festgestellt werden, dass der Pfusch am Bau eine weitere Facette erhält, den Normenpfusch.

Das beste Beispiel ist die DIN 1045-1. Auf der Internetseite www2.nabau.din.de kann man nachlesen, dass der Normenausschuss jetzt einen Anhang A1 zur DIN 1045-1 entworfen hat. Die Einspruchsfrist für diesen Anhang läuft ab 31.08.2007 ab. Man kann den Anhang für einen Betrag von 52,28 € beim Beuth-Verlag kaufen. Der Kauf lohnt sich aber nur, wenn man beabsichtigt, Einsprüche zu formulieren.  Der Tragwerksplaner wird täglich durch Änderungen der Architektenplanung in seiner Arbeit behindert. Man muss sich solche Sprüche „dem Architekten muss es erlaubt sein, sich vom Guten zum Besseren zu bewegen" oftmals anhören. Was dem Architekten zugestanden wird, darf dem Normenverfasser nicht verwehrt werden.

Ab hier bitte weiterlesen:

Ein gutes Beispiel ist der 135 ° Haken bei den Stützenbügel. Nachdem der Auslegungsausschuss ähnlich einem päpstlichen Erlass postuliert hat, dass dieser Haken eine unabdingbare Forderung ist, kann der erstaunte Tragwerksplaner im neuen Betonkalender 2007 nachlesen, dass ein 90° Haken auch ausreichend ist. Im Entwurf zur DIN 1945-1/A1 werden folgende Maßnahmen angeboten:

- Vergrößerung des Mindestbügeldurchmessers um eine Durchmessergröße gegenüber Absatz (1)
- Halbierung der Bügelabstände nach Absatz (4) bzw. (5)
- Angeschweißte Querstäbe (Bügelmatten)
- Vergrößerung der Winkelhakenlänge von 10 ds auf 15 ds
- Bügelschlösser sind entlang der Stütze zu versetzen

Bezeichnend ist aber, dass die Verfasser ihre neuen Erkenntnisse sofort vermarkten und nicht ihrer Pflicht nachkommen, die Auslegungsfragen im Internet auf den neuesten Stand zu bringen. Unter der lfd. Nummer 58 wird immer noch der 135 ° Haken gefordert. 

Ich glaube nicht, dass die oben angeführten Maßnahmen infolge von neuen Forschungsergebnissen gefunden wurde, sondern man ist der Mattenlobby entgegengekommen.

Es muss auch die Frage gestellt werden, ob die DIN 1045-1 mit ihren über 200 Auslegungen, die oft eine Halbwertszeit von wenigen Monaten haben, überhaupt noch eine anerkannte Regel der Technik ist. Die Auslegungen sind nur die Interpretationen von interessierten Kreisen und es besteht nicht die tatsächliche Vermutung aus juristischer Sicht, dass sie inhaltlich und fachlich richtig sind. Einen Gutachter zu finden, der eine gegensätzliche Meinung vertritt, bedarf keiner großen Anstrengung. Sogar aus den interessierten Kreisen werden nach Verabschiedung der Normen und ihren zahlreichen Anhänge gegensätzliche Meinungen für gutes Geld im Umlauf gebracht.

Es gibt auch einen Anhang A2 zur DIN 1045-3, der ist etwas billiger. Er kostet nur 20,35 €.

Die DIN 1053-100 zur Bemessung von Mauerwerk nach dem neuen Sicherheitskonzept mit Teilsicherheitsbeiwerten wurde im Weißdruck im August 2004 veröffentlicht. In den Fachzeitschriften kann man lesen, dass nach intensiven Analysen und Variantenvergleichen die Normenverfasser eine konsensfähige Lösung finden konnten, die schließlich in einem Anhang A1 im Januar 2006 zusammengefasst wurde.

Man könnte jetzt zynisch anmerken, dass wohl der Weißdruck vom August 2004 nicht auf der Grundlage von intensiven Analysen und Variantenvergleichen erstellt wurde.

Der Mauerwerksbau, so liest man, kann jetzt mit einer konsolidierten Fassung der DIN 1053:2006-08, was das auch immer bedeuten soll, mit den anderen Bauweisen hinsichtlich dem semiprobabilistischen Sicherheitskonzept gleichziehen.

Dem kann man uneingeschränkt zustimmen. Man hat die gleichen Probleme wie bei der DIN 1054 hinsichtlich der klaffenden Fuge.

Beim Übergang von der DIN 1053-1:1996-11 zur DIN 1053-100:2004-08 ergibt sich eine 12,5 % verringerte Schubtragfähigkeit und gleichzeitig eine Verkleinerung der überdrückten Länge der Wand, gleichsam eine geometrische Verringerung der Schubtragfähigkeit.

Die Formel VRd = fvd * A / c, wobei die Fläche A aus der überdrückten Wandfläche ermittelt wird, hat man umgewandelt in VRd = fvd * (αs * d) / c . Wie man leicht erkennt, wurde (αs * d) = A gesetzt. In der Regel wird für Wandscheiben mit klaffender Fuge der Wert αs = 1,333 lc maßgebend, wobei lc = 1,5 * ( L - 2 e) ist. L ist die Wandlänge und e die Lastexzentrizität.

Um nicht eine wesentliche Verschlechterung mit dem neuen Konzept für Windscheiben zu erhalten, hat man unter Verweis auf die guten Erfahrungen mit der alten Norm einen zusätzlichen Faktor einfach eingeführt, um dieses Problem zu lösen. Man hat die neue Norm mit einem Faktor kalibriert, um auf Augenhöhe mit der alten Norm zu bleiben. Man vergrößert die Fläche A mit dem Faktor 1,333 und hebelt damit die Gesetze der technischen Mechanik aus. Es wurde nach der bekannten Salamitaktik vorgegangen „darf es ein Scheibchen mehr sein". Sind dies die angekündigten intensiven wissenschaftlichen Analysen ?

Beim Nachweis der Kellerwände, die auf Erddruck belastet werden, greift man auch auf die alten Grenzlastkriterien zurück. Man hat ja nichts besseres. Aber muss man den Erfahrungen aus dem Jahr 1984 unbedingt das semiprobabilistische Sicherheitskonzept überstülpen.

Man hat hinsichtlich der planmäßigen Exzentrizitäten in der überarbeiteten Norm einen Unterabschnitt 5.4 eingeführt. Die Aufhebung der Begrenzung der klaffenden Fuge wurde zurückgenommen. Grundsätzlich dürfen nach neuer Lesart klaffende Fugen infolge planmäßiger Exzentrizität der einwirkenden charakteristischen Lasten ohne Berücksichtigung der ungewollten Ausmitte und den Stabauslenkungen nach Theorie II. Ordnung rechnerisch höchstens bis zum Schwerpunkt des Gesamtquerschnitts entstehen.

Es muss die Frage gestellt werden, warum gibt es überhaupt eine neue DIN 1053-100, wenn so oft auf die alte Norm zurück gegriffen wird und der EC 6 unmittelbar vor der Tür steht.

Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist (Douglas Adams 1952 - 2001)

Der geneigte Leser kann das Wort „Universum" durch das Wort „neue Normengeneration" ersetzen und wird feststellen, dass etwas Bizarres und Unbegreifliches schon vorliegt.

Im Einführungserlass (Anlage 1.1/1 in Baden-Württemberg) zur DIN 1055-4 wird festgelegt, dass die Einwirkung des Windes auf Reihenhäuser bei gesicherter Nachbarbebauung als veränderliche Einwirkung auf Druck oder Sog nachzuweisen ist. Die Einwirkung von Druck und Sog gemeinsam darf als außergewöhnliche Einwirkung angesetzt werden.

Die Anwendung dieser Erleichterung ist für den Tragwerksplaner nicht ohne Tücken. 

Vor Jahren hatte ich einen Fall Reihenendhaus ohne Witterungsschutz wegen fehlender Nachbarbebauung an der geplanten gemeinsamen Trennwand vor Gericht zu begutachten. Die Trennwand ohne Witterungsschutz (Westseite) war nach zwei Jahren so durchfeuchtet, dass sich auf der Innenseite der feuchten Trennwand teilweise der Schimmelpilz eingenistet hat. Der Bauträger hat während des Verfahrens Insolvenz angemeldet.  Dem Bauherrn hätte man also bei Anwendung der oben angeführten Erleichterung mitteilen müssen, dass neben dem fehlendem Feuchteschutz und dem vermindernden Wärmeschutz auch die Standsicherheit mangelhaft ist.

Welche Bedeutung hat der Ausdruck gesicherte Nachbarbebauung bei Haftungsfragen und welche Überprüfungspflichten werden dem Tragwerksplaner auferlegt? Oft werden bei Reihenhäuser für jedes Haus eine gesonderte Baugenehmigung beantragt. Der Bauherr hat dann die Möglichkeit sein Haus Jahre später zu realisieren. Welche Wahrscheinlichkeiten werden dann in diesem Fall dem Ereignis „Orkan Lothar" zugewiesen?

Die Abschattung bei Reihenhäusern erfolgt nur in einer Richtung. Gilt dann diese Regelung auch für die andere Richtung? Im Einführungserlass gibt es keine Einschränkung. 

Albert Einstein war kein Freund der Quantentheorie. Die Heisenbergsche Unschärferelation war ihm suspekt. Einstein wird folgender Ausspruch zugeschrieben:

Gott würfelt nicht

Wenn ich die neue Normengeneration mit ihren vielen Anhängen und Auslegungen , die man unbedingt vor den DIN EN-Normen kurzfristig einführen musste, betrachte, komme ich zur der Überzeugung, dass der Würfelbecher ein wichtiges Werkzeug der Normenverfasser sein muss. 

 

Es wurden 8 Kommentare abgegeben.

am 14. Juni 2007 um 08:22

1

meine beschäftigung mit den neuen normen führte bisher zu folgendem zwischenstand:
1. es ist eine schande für den berufsstand der ingenieure, die wichtigsten arbeitsgrundlagen durchweg mit derartig gravierenden fehlern und unzulänglichkeiten behaftet in den umlauf zu bringen. immer wieder werde ich gefragt: warum gibt es hier keinen aufschrei.
die alten normen hatten zwar auch ihre ungereimtheiten, aber man konnte noch von einem in sich geschlossenen werk reden, die intention der regelungen war klar.
2. es sind nur wenige neue wissenschaftliche erkenntnisse vorhanden, die in die neuen normen eingeflossen sind. der größte “fortschritt” ist dabei das arbeiten auf einem fiktiven sicherheitsniveau, das - wie man sieht - mehr neue probleme verursacht als es alte löst. ca. 90 % unserer bemessungsaufgaben sind linearer natur. hierfür war das alte sicherheitskonzept geeigneter. die 1.0 fachen lasten braucht man ohnehin weiter für gebrauchtstauglichkeitsuntersuchungen. die oft propagierte vereinheitlichung des sicherheitsniveaus wäre mit unterschiedlichen globalen sicherheitsbeiwerten für die verschiedenen konstruktionswerkstoffe transparenter und viel einfacher zu erreichen gewesen.
3. außer Hochschullehrern sehen dies mindestens 95 % der praxistauglichen ingenieure genau wie oben beschrieben. hochschullehrer rechnen nur noch wenig, warum hört man nur so sehr auf sie? ist dies ein deutsches problem? haben wir mal wieder mit unserer obrigkeitshörigkeit - die uns vor 70 jahren in eine beispiellose barbarei getrieben hat - immer noch nicht aufgehört? warum hört man nicht auf die mehrheit der ingenieure? haben wir nichts gelernt? warum wird ein einmal eingeschlagener weg, der von der (leider schweigenden) mehrheit eindeutig als falsch erkannt wird, auf biegen und brechen durchgedrückt?
4. ich stimme herrn lorch zu: wenn die neuen normen den stand der technik wiedergeben würden, könnten nicht dauernd neue auslegungen und interpretationen kommen. außerdem müßte man sich schämen, auf einem solchen niveau tätig zu sein.
5. ein renommierter und sehr ambitionierter kollege hat vorgeschlagen, die ingenieurkammer möge eine resolution erarbeiten, nach der die neuen normen einfach ignoriert werden und die alten normen - stand ca. 2000 - als stand der technik deklariert werden. ich weiß nicht, ob das juristisch möglich ist, aber ich habe die befürchtung, daß diese verweigerungshaltung angesichts der miserabel ausgearbeiteten neuen normen zunehmen wird, nach dem motto: stellt euch vor, es gibt eine neue norm und keiner nimmt sie.
das ursprüngliche ziel bei der einrichtung des din, durch festlegung von verbindlichen werten eine vereinheitlichung von bemessungsaufgaben, werkstoffkennwerten, produkten u.v.m. zu erreichen, ist doch schon lange nicht mehr eingehalten.
6. in der schweiz ist es üblich, bei wichtigen entscheidungen das volk zu fragen. in deutschland macht man das nicht, insbesondere dann nicht, wenn das zu erwartende ergebnis nicht der volksrepräsentanten entspricht. ich schlage vor, eine abstimmung unter den tragwerksplaner durchzuführen, ob die alten normen nicht eine viel längere übergangsfrist eingeräumt bekommen sollen, z. B. 20 jahre. in der zwischenzeit kann man dann die handwerklichen fehler in der neuen normung in aller ruhe beseitigen, die normen aufs wesentliche reduzieren, den irrweg der teilsicherheitsfaktoren zumindest mildern (großteil der psi werte abschaffen) und an glaubwürdigkeit zurückgewinnen.

am 15. Juni 2007 um 20:01

2

Was fehlt ist eine Persönlichkeit oder eine Gruppe von Persönlichkeiten aus dem Kreise der Tragwerksplaner, die einen “Aufstand der Praktiker” ins Leben rufen und organisieren.
Meckern allein bringt nichts es müssen auch berufspolitische Konsequenzen erwachsen!
MfG
F. Muthmann

am 16. Juni 2007 um 10:56

3

Genau dies wollten wir mit unserer Initiative erreichen. Leider ist der
Versuch gescheitert

am 19. Juni 2007 um 22:36

4

Die Musterbauordung sagt im § 3 Absatz 3, dass von den
Technischen Baubestimmungen abgewichen werden kann, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden!

Diesen Satz muss man mantramäßig wiederholen. Solange man verhindert, dass der gesunde Ingenieurverstand per Gesetz oder Ländererlass verboten wird, haben wir noch Hoffnung!

Meines Wissens ist es in Großbritannien und in USA durchaus üblich auch mit den älteren Normen zu rechnen. So war z.B. im ACI jahrelang die neue Nachweisform als Anhang. Dann wurde umgestellt und heute ist die alte Form des Nachweises zum Anhang geworden.

Helge Breuer am 20. Juni 2007 um 07:27

5

Das kann es doch noch nicht gewesen sein…
Kollegen, wie haltet ihr es mit den neuen Normen. Habt ihr auch schon Stunden damit verbracht, die Windlasten für ein Dach oder sogar einen Anbau zu ermitteln (natürlich von Hand- die Softwarehersteller waren auch eine sehr lange Zeit sprachlos). Interessant- nein unmöglich wird dann erst die Bemessung eines Pfettendachgebindes ohne Programm, da die Lastfälle unüberschaubar sind. Und dann haben wir ja auch noch die Heißbemessung....
Wo bleibt der Aufschrei? Laßt uns zumindest über alle Erfahrungen (die können evtl. ja auch positiver Art sein) mit den neuen Vorschriften reden bzw. schreiben- nur sprachlos sollten wir nicht sein, da uns in der täglichen Arbeit wertvolle Zeit entwendet wird!
Also frohes Schaffen und ran an das Schreiben
H.Breuer

am 20. Juni 2007 um 09:18

6

In der 8.Sitzung der IV.Vertreterversammlung der Bay. Ing.Kammer wurde einem Antrag zugestimmt, Verhandlungen mit dem Bay. Staatsministerium des Inneren aufzunehmen mit dem Ziel, vorerst keine weiteren Normen und Richtlinien einzuführen. Möglicherweise lässt sich hier nichts nennenswertes mehr bewegen, ein Zeichen an alle Normenproduzenten ist es allemal.

am 29. Oktober 2007 um 14:35

7

Früher habe ich mich gefragt, wieso ein Normenfindungsgremium “Ausschuß”
heißt, seit der neuen Normengeneration hat sich diese Frage von selbst beantwortet. Denn schon in der Bibel ist zu lesen :
“An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen .”
Passend finde ich auch den Spruch :"Ein Kamel ist ein Rennpferd, das von einer Kommission entwickelt wurde. “
Ansonsten ist den Ausführungen von Herrn Dr. Wittemann nichts hinzuzufügen .

am 18. Februar 2009 um 16:11

8

Hallo,
In §7.6.1, DIN-1054 wird folgende Anforderung gestellt: “Bei Gründungen auf nichtbindigen und bindigen Böden darf in der Sohlfläche infolge der aus ständigen Einwirkungen resultierenden charakteristischen Beanspruchung keine klaffende Fuge auftreten”. Das EC7 und andere internationale Normen (z.B. British Standards) stellen solche Anforderungen nicht. Kennt jemand worauf diese Anforderung basiert? Gibt es einen (physikalischen) Grund, warum ein Fundament bei ständigen Lasten nicht klaffen darf? Warum sollte diese Anforderung für Windkraftanlagen erfüllt werden, wenn andere, wichtigere Anforderungen erfüllt sind?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen´

Päz

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