Die endlose Geschichte des Nagels wird weitererzählt

Juli 22, 2007 in: Sonntags-Kolumne Autor: J. Lorch

Die neue Normengeneration beeinträchtigt enorm die tägliche Arbeit des Tragwerksplaners. Meines Erachtens gefährdet sie aber auf kurze Sicht nicht die Existenz der Bauingenieure. Wenn man über den Tellerrand hinausschaut und aufmerksam die Nachrichten aus Brüssel verfolgt, stellt man fest, dass andere Berufszweige wirklich in ihrer Existenz durch die bürokratischen Fesseln aus Brüssel auf dem Spiel stehen.

Die ältesten Funde von Schafen stammen aus oberpliozänen Schichten Frankreichs und Chinas. Die ältesten Reste domestizierter Schafe fand man aus der Zeit um 9000 v. Chr. im Nordirak. Man kann davon ausgehen, dass zur dieser Zeit der Beruf des Schäfers seine Geburtsstunde erlebte. Dies hat die Bürokraten in Brüssel nicht ruhen lassen und deshalb eine neue europäische Richtlinie aufgelegt. Diese Richtlinie ist im Vergleich zu unserem Normenwerk mathematisch gesehen harmloser, aber für die Schäfer eine einzige Katastrophe.

Ich möchte hier nicht auf die einzelnen Vorschriften eingehen, aber eine Neuerung muss erwähnt werden. Die Schäfer treiben ihre Herden über fremde Wiesen und Äcker mit der Zustimmung der betreffenden Bauern. Dabei hinterlassen die Schafe ihre Exkremente auf den Feldern. Der Schäfer wird nun verpflichtet den Behörden die durchschnittliche Belastung durch den Kot der Schafe pro Quadratmeter zu melden. Es darf die Frage gestellt werden, auf welcher Grundlage muss der Schäfer die stochastischen Ereignisse aufmessen und welche  Behörde ist in der Lage, diese Meldungen der Schäfer vor Ort zu überprüfen. 

Wir können erleichtert aufatmen und uns dem neuen Thema zuwenden. Die Tragfähigkeit des Nagels auf Herausziehen.

Longum iter est per praecepta, breve et efficax per exempla „Lang ist der Weg durch Lehren, kurz und wirksam durch Beispiele" (Seneca)

DIN 1052:2004

Sondernagel der Tragfähigkeitsklasse 3 C 4,0 x 75, Seitenholz (Nagelspitze) Nadelholz C30, KLED = kurz, ohne Vorbohrung, Profilierungslänge lg = 55 mm ( Zulassung) Seitenholz (Kopfseite) d = 15 mm OSB-3 < 20 mm, Nutzklasse 2, Fax,d = 2000 N

Nach Abschnitt 12.8.1

(1) Rax,k = f1,k * d * lef = 7,2*4,0* 55 = 1584 N

(2) Rax,k = f2,k * dk2 = 8*8,5² = 578 N

(3) min Rax,k = min { (1) ; (2)} = 578 N

(4) f1,k = 50 * 10-6 * ρk 2 = 7,2 N/mm²

(5) f2k = 100 * 10-6 * ρk 2 = 14,4 N/mm² maßgebend 8,0 N/mm² weil d < 20 mm

(6) dk = 8,5 mm (gemäß Zulassung)

(7) ρk = 380 kg/m³ (Tabelle F5 DIN 1052)

(8) 8*d ≤ lef ≤ 20 d = 32 ≤ lef ≤ 80 mm

(9) vorh. lef = 75 – 15 = 60 mm > 32 mm

(10) maßgebend lg = 55 mm < 60 mm

(11) γM = 1,3 Tabelle 1

(12) kmod = 0,70 Tabelle F1 (OSB maßgebend)

(13) Rax,d =kmod*Rax,kM = 0,7*578/1,3 =311 N

(14) nerf = 2000 / 311 = 6,4 Stk.

DIN 1052:1988

Sondernagel Tragfähigkeitsklasse III 4,0 x 75, Seitenholz (Nagelspitze) Nadelholz S13, ohne Vorbohrung, Lastfall H , Profilierungslänge lg = 55 mm ( Zulassung) Seitenholz (Kopfseite) d = 15 mm OSB-3 > 12 mm, Fax = 2000 / 1,35 = 1481 N

Nach Abschnitt 6.3 DIN 1052-2: 1988

(1) zul. Nz = Bz * dn * sw = 3,2*4*55 = 704 N

(2) Bz = 3,2 N/mm² Tabelle 12

(3) sw = 75 – 15 = 60 mm

(4) 8*d ≤ lef ≤ 20 d = 32 ≤ lef ≤ 80 mm

(5) maßgebend lg = 55 mm < 60 mm

(6) nerf = 1481/ 704 = 2,1 Stk.

Das Ergebnis ist erstaunlich, ein Quantensprung rückwärts in der Befestigungstechnik. Dies ist nur dadurch zu erklären, dass der Holzwerkstoff OSB-3 wesentlich schlechter hinsichtlich der Bemessungswerte des Kopfdurchziehparameters in der DIN 1052:2004 bewertet wird. Außerdem ist die fixe Grenze von 20 mm im Normentext nicht vertretbar. In der Praxis liegt der überwiegende Teil der eingesetzten Platten unter 20 mm. weiterlesen »

Anhänge und kein Ende

Juni 17, 2007 in: Sonntags-Kolumne Autor: J. Lorch

Im Jahre 49 v. Chr. überschritt Caesar das Flüsschen Rubikon in Oberitalien südlich von Ravenna, das damals die Grenze zwischen Italien und der Provinz Gallia Cisalpina war. Er zitierte dabei den Satz von Menander:

 

Alea jacta est ( Der Würfel ist gefallen)

Caesar hatte für sich eine wichtige Entscheidung getroffen. Sie haben sich auch entschieden. Sie sind der Meinung, dass hinsichtlich der DIN EN Normen kein Handlungsbedarf besteht. Wir akzeptieren diese Entscheidung mit einem lachenden und weinenden Auge. Auf der eine Seite ersparen sich die Initiatoren viel Arbeit, auf der anderen Seite muss festgestellt werden, dass der Pfusch am Bau eine weitere Facette erhält, den Normenpfusch.

Das beste Beispiel ist die DIN 1045-1. Auf der Internetseite www2.nabau.din.de kann man nachlesen, dass der Normenausschuss jetzt einen Anhang A1 zur DIN 1045-1 entworfen hat. Die Einspruchsfrist für diesen Anhang läuft ab 31.08.2007 ab. Man kann den Anhang für einen Betrag von 52,28 € beim Beuth-Verlag kaufen. Der Kauf lohnt sich aber nur, wenn man beabsichtigt, Einsprüche zu formulieren.  Der Tragwerksplaner wird täglich durch Änderungen der Architektenplanung in seiner Arbeit behindert. Man muss sich solche Sprüche „dem Architekten muss es erlaubt sein, sich vom Guten zum Besseren zu bewegen" oftmals anhören. Was dem Architekten zugestanden wird, darf dem Normenverfasser nicht verwehrt werden. weiterlesen »

Fata Morgana

Mai 13, 2007 in: Sonntags-Kolumne Autor: J. Lorch

In der 17. Woche habe ich an einer Tagung mit dem Thema „die neuen Eurocodes Stand Oktober 2006" teilgenommen, das Fazit fällt wenig erfreulich aus.

Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, der hat keinen zu verlieren
(Lessing, Emilia Galottti, 4,7)

Es sind insgesamt 58 DIN EN - Ausgaben vorgesehen, die zusammen mit den Nationalen Anhängen im Jahre 2009 durch das DIN veröffentlicht und im Jahre 2010 bauaufsichtlich eingeführt werden sollen. Damit Sie die gigantische Papiermenge zuordnen können und wir eine gemeinsame Plattform für die zukünftigen Diskussionen besitzen, werde ich die wesentlichen Normen tabellarisch aufführen. Die Normen für Brücken, Kranbahnen, Silobauten, Bauzustände und die Berichtigungen zu den einzelnen Normen, die auch schon vorliegen, führe ich nicht auf.

Eurocode 0 Grundlagen    DIN EN 1990 Grundlagen
Eurocode 1 Einwirkungen DIN EN 1991-1-1 Nutz- und Eigenlasten                                                     DIN EN 1991-1-2 Brandeinwirkungen
                                         DIN EN 1991-1-3 Schneelasten
                                         DIN EN 1991-1-4 Windlasten
                                         DIN EN 1991-1-5 Temperaturlasten                                                             DIN EN 1991-1-7 Außergewöhnliche Last
Eurocode 2  Betonbau      DIN EN 1992-1-1 Grundlagen
                                         DIN EN 1992-1-2 Brandschutz
                                         DIN EN 1992-3 Stützbauwerke

Eurocode 3     Stahlbau    DIN EN 1993-1-1 Grundlagen
                                         DIN EN 1993-1-2 Brandschutz
                                         DIN EN 1993-1-8 Anschlüsse
                                         DIN EN 1993-1-9 Ermüdung
                                         DIN EN 1993-1-10 Stahlsortenwahl
                                         DIN EN 1993-1-3 dünnwandige Teile
                                         DIN EN 1993-1-5 Plattenbeulen

Eurocode 4   Verbundbau DIN EN 1994-1-1 Grundlagen
                                         DIN EN 1994-1-2 Brandschutz
Eurocode 5   Holzbau       DIN EN 1995-1-1 Grundlagen
                                        DIN EN 1995-1-2 Brandschutz
Eurocode 6 Mauerwerk    DIN EN 1996-1-1 Grundlagen
                                        DIN EN 1996-1-2 Brandschutz
                                        DIN EN 1996-2 Planung
                                        DIN EN 1996-3 Vereinfachte Regeln
Eurocode 7 Grundbau      DIN EN 1997-1 Grundlagen
Eurocode 8 Erdbeben      DIN EN 1998-1 Grundlagen
                                        DIN EN 1998-3 Beurteilung
                                        DIN EN 1998-5 Gründungen

Eurocode 9 Aluminium     DIN EN 1999-1-1 Grundlagen
                                        DIN EN 1999-1-2 Brandschutz
                                        DIN EN 1999-1-4 Trapezbleche

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„Voll ausnageln” (Teil 2)

April 29, 2007 in: Sonntags-Kolumne Autor: J. Lorch

Fortsetzung der Ausführungen zum Standardsatz „voll ausnageln" :

Schon Schlimmeres hast du erduldet (Odyssee 20,18)

Die Balkenträger haben jetzt auch eine bauaufsichtliche Zulassung. Vor dieser Zulassung wurden diese Balkenträger auf der Grundlage von firmeneigenen Angaben schon lange auf der Baustelle eingesetzt, deshalb werden die Forderungen der Zulassung nur zögerlich umgesetzt.

Es wird empfohlen auf den Ausführungszeichnungen folgende Festlegungen zu treffen:

  • die Zulassungsnummer Balkenträger
  • Werkstoff des Balkenträgers
  • Typgröße
  • die Zulassungsnummer Sondernagel
  • Anschlussvariante Hauptträger oder Stütze
  • Länge des Sondernagels

Die Zulassungsnummer in Verbindung mit der Angabe Anschluss an die Stütze und Angabe des Typs ist deshalb wichtig, weil nur in der Zulassung die verwendbaren Nagellöcher gekennzeichnet sind. Hier ist eine Vollausnagelung ein Fehler. Dies muss dem Zimmermann mitgeteilt werden oder in der Zeichnung sind die Nagellöcher zu kennzeichnen. Dies ist sicherlich noch aufwändiger. weiterlesen »

Fussplatte

April 29, 2007 in: Bauschäden Autor: J. Lorch

Fussplatte

Die etwas andre Art einer Fussplattenverankerung, ausgeführt von einer Fachfirma. Es war keine Eigenleistung eines Bauherrn.

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Mäuseangriff

Stützenkopf fatal

Brücke mit fiktiver Unterspannung

Fussplatte